News

        Das Amt AGES PharmMed heißt seit gestern Medizinmarktaufsicht/BASG. 

Die schrittweise Umsetzung der Namensänderung auf offiziellen Dokumenten, online-Diensten und Drucksorten wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres abgeschlossen sein. Am Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der AGES PharmMed ändert sich jedoch nichts.

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen - AGES PharmMed wird in der Zeit vom 23.02. bis 27.02.2012 den neuen Bürostandort in der Traisengasse beziehen. Konkret werden die Institute Zulassung & Lifecycle Management, Pharmakovigilanz, Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz sowie die Bereichsleitung und deren Stabstellen übersiedeln. Die beiden OMCL-Standorte in der Zimmermanngasse (1090) und der Possingergasse (1160) sind vom Umzug nicht betroffen.

Die Poststelle ist in der Zeit  vom 22.02. bis 26.02.2012 geschlossen. Während dieser Zeit ist eine Zustellung von Unterlagen mittels Botendienst nicht möglich. Wir bitten Sie, diesen Umstand in Ihrer Arbeitsplanung zu berücksichtigen.

Neue Adresse der BASG ab 27.02.2012

  • Traisengasse 5, 1200 Wien
  • Telefon/Fax/e-mail bleibt unverändert

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Fakten

  • Europäische Zulassungen in Liechtenstein über Österreich möglich
  • NEU: seit 01.02.2011 bedingte Zulassung nach MRP/DCP mit englischen Texten möglich

Wichtige Termine für die Einreichung:

  • NEU: Arzneiwareneinfuhr Einreichung über
    Web-Portal verpflichtend                                                   04.07.2011
  • Renewal für Produkte, die schon ein
    §19a-Verfahren hatten                                                        30.06.2012
  • GI für Produkte, die bisher nur eine FI hatten               31.12.2014

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Folgen

Zulassungsinhaber muss sich den Zugang zu diesem Portal bei der PharmMed mit Anmeldung holen.

Es ist notwendig, alle Arzneispezialitäten, die bereits eine Verlängerung der Zulassung gem. §19a altes AMG erhalten haben, nochmals durch ein Verlängerungsverfahren zu schleusen.
Der späteste Vorlagetermin ist der 30.06.2012.
Nur wer heute schon anfängt daran zu arbeiten, kann diesen Termin halten.

Für Liechtenstein muss ein Antrag gestellt werden, geht nicht automatisch mit der Österreichzulassung.

Bedingte Zulassung eines MRP/DCP in Österreich, wenn deutschsprachige Texte nicht innerhalb der vorgesehenen Frist (BPG) vorgelegt werden.

 

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Unser Angebot

YES kann Ihnen behilflich sein, eine Strategie für das optimale Vorgehen zu entwickeln. Es ist von Ihrer Produktpalette und dem Ist-Zustand der jeweiligen Dokumentation abhängig, wieviel Zeit und auch Arbeit zu investieren sein wird, um das jeweilige Produkt am Leben zu erhalten.

Dies wäre auch ein günstiger Zeitpunkt für den Umstieg von Part II im NtA-Format auf Modul 3 im CTD- bzw. eCTD-Format.

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  • in der Beratung
  • in der operativen Umsetzung

YES Pharma Beratungs- und Entwicklungs-GmbH

Hauptplatz 19
A-2483 Ebreichsdorf
Tel.: ++43 (0)676 84 20 54 101
u.moser(at)yes-services.eu

Kontakt

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte an unsere erfahrene Frau Mag. Ursula Moser, Pharmazeutin und Expertin für alle Belange der Zulassung in Österreich: u.moser(at)yes-services.eu, +43 (0)676 842054 101

Ja, bitte Informieren Sie mich immer über den aktuellen Stand der AMG Novelle in Österreich.
Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

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