Verlängerungen

Verlängerungstermine im Auge behalten

Nach Aktualisierung der Richtlinien 2001/82/EC (Tierarzneimittel) und 2001/83/EC (Humanarzneimittel) müssen Sie Ihre Zulassungen in Europa nur noch einmal verlängern lassen, um den Bestand zu sichern. Trotzdem ist Vorsicht geboten: Der Termin, zu dem Sie Ihre Verlängerungsunterlagen fristgerecht einreichen müssen, kann nämlich variieren.

Die Anforderungen an Zulassungsverlängerungen in Ländern außerhalb der EU und die dort geltenden Fristen hat unser Team in Karlsruhe im Blick.

Darauf kommt es an:

  • Wann haben Sie Ihren letzten Verlängerungsantrag gestellt?
  • Welches Verfahren hat Ihre Zulassung durchlaufen (rein national oder MRP/DCP/CP)?
  • Welche Länder sind betroffen?

Alles im Griff

Haben Sie bereits ein gemeinsames Verlängerungsdatum während des MRP/DCP-Verfahrens oder zur Synchronisation von PSUR-Terminen mit den zuständigen Behörden festgelegt? Ihr persönlicher Ansprechpartner unseres Lifecycle-Management-Teams behält die Verlängerungstermine Ihrer Produkte für Sie im Blick, nimmt Kontakt mit den zuständigen Behörden auf und veranlasst alles Notwendige, damit Ihre Unterlagen rechtzeitig dort eintreffen.

 

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