Fakten

- Europäische Zulassungen in Liechtenstein über Österreich möglich
- NEU: seit 01.02.2011 bedingte Zulassung nach MRP/DCP mit englischen Texten möglich
Wichtige Termine für die Einreichung:
- NEU: Arzneiwareneinfuhr Einreichung über
Web-Portal verpflichtend 04.07.2011 - Renewal für Produkte, die schon ein
§19a-Verfahren hatten 30.06.2012 - GI für Produkte, die bisher nur eine FI hatten 31.12.2014
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Zulassungsinhaber muss sich den Zugang zu diesem Portal bei der PharmMed mit Anmeldung holen.
Es ist notwendig, alle Arzneispezialitäten, die bereits eine Verlängerung der Zulassung gem. §19a altes AMG erhalten haben, nochmals durch ein Verlängerungsverfahren zu schleusen.
Der späteste Vorlagetermin ist der 30.06.2012.
Nur wer heute schon anfängt daran zu arbeiten, kann diesen Termin halten.
Für Liechtenstein muss ein Antrag gestellt werden, geht nicht automatisch mit der Österreichzulassung.
Bedingte Zulassung eines MRP/DCP in Österreich, wenn deutschsprachige Texte nicht innerhalb der vorgesehenen Frist (BPG) vorgelegt werden.
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Unser Angebot

YES kann Ihnen behilflich sein, eine Strategie für das optimale Vorgehen zu entwickeln. Es ist von Ihrer Produktpalette und dem Ist-Zustand der jeweiligen Dokumentation abhängig, wieviel Zeit und auch Arbeit zu investieren sein wird, um das jeweilige Produkt am Leben zu erhalten.
Dies wäre auch ein günstiger Zeitpunkt für den Umstieg von Part II im NtA-Format auf Modul 3 im CTD- bzw. eCTD-Format.
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- in der operativen Umsetzung
YES Pharma Beratungs- und Entwicklungs-GmbH
Hauptplatz 19
A-2483 Ebreichsdorf
Tel.: ++43 (0)676 84 20 54 101
u.moser(at)yes-services.eu
Kontakt
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte an unsere erfahrene Frau Mag. Ursula Moser, Pharmazeutin und Expertin für alle Belange der Zulassung in Österreich: u.moser(at)yes-services.eu, +43 (0)676 842054 101
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